Feuerlöscher (Trag- und fahrbar)
Wartung und Montage von Feuerlöschern nach DIN 14406
Auf einen Brand folgt generell eine Reihe von Belastungen. Finanzielle oder gar persönliche Schäden treffen die Betroffenen schwer und schmerzen langwierig. Das muss nicht sein: Der rechtzeitige Einsatz eines Feuerlöschers kann einem Feuer schon bei Entstehung den Gar ausmachen – von jedem Menschen!
Eine richtige Platzierung der Feuerlöscher und ihre ordnungsgemäße Wartung sichern die Funktion im Brandfall. Einmal angeschafft und lediglich aufgehoben nützt ein Feuerlöscher nichts. Nur die fachgerechte Prüfung und Instandhaltung in regelmäßigen Zeitabständen gewährleistet die volle Funktion. Zudem ist die Wahl des richtigen Löschmittels und die notwendige Anzahl an Feuerlöschern entscheidend. Das erfolgt selbstverständlich nach den Vorgaben der deutschen Gesetze. In vielen Objekten sind Feuerlöscher eine Pflichtaufgabe!
Volle Funktion für Feuerlöscher
So gewährleisten wir die uneingeschränkte Funktion Ihrer trag- oder fahrbaren Feuerlöscher. Die Wartung und Instandhaltung erfolgt selbstverständlich nach DIN 14406. Dabei werden die Feuerlöscher auch herstellerunabhängig überprüft. Direkt bei Ihnen vor Ort kontrollieren wir gemäß der Betriebssicherheitsverordnung für Feuerlöscher:
- die Prüf- und Füllvorschriften der jeweiligen Hersteller (DIN EN 3) und
- die Einhaltung der Druckbehälterverordnung bei z. B. Dauerdruckfeuerlöschern (DIN 14406-4) bei tragbaren Feuerlöschern.
Alle durchgeführten Arbeiten rund um Wartung und Instandhaltung kennzeichnen die Kundendienst-Fachkräfte mit einem dauerhaften Nachweis. Der ordentliche Abschluss wird zudem durch einen detaillierten Prüfnachweis belegt.
Vertrieb, Wartung und Instandhaltung für Feuerlöscher
- Fachbetrieb für Montage und Instandhaltung für Feuerlöscher nach DIN 14406
- Wartungsvertrag mit Erinnerungsfunktion an anstehende Wartungsintervalle und korrekte Durchführung wie Einhaltung
- Die gesetzlichen Wartungsarbeiten werden alle zwei Jahre durchgeführt (jährliche Prüfung in Ausnahmefällen erforderlich)
- Hilfestellung und Teilnahmebegleitung bei Objektprüfungen durch TÜV oder Feuerwehr
- Erhalt einer Prüfbescheinigung zur Vorlage bei Bauaufsicht und Feuerwehr
- Beratung, Verkauf und Montage